Einsteiger ? Prepper Grundlagen7. Freie Waffen

© Copyright by www.paranoid-prepper.com
© Copyright by www.paranoid-prepper.com

Wichtiger Hinweis: Das hier gezeigte Bild wurde in Deutschland aufgenommen, es handelt sich um sogenannte freie Waffen die ab dem 18. Lebensjahr frei verkäuflich sind. Es wird gegen kein gültiges deutsches Gesetzt verstoßen. Pistole sowie Revolver sind Schreckschusswaffen mit entsprechenden Siegeln der Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB). Die Pfeffersprays sind ausschließlich zur Tierabwehr.

 

 

 

Wir sind vorbereitet, du auch ...?

 

Sollte es in einer Krise zu Ausschreitungen und Plünderungen kommen wäre es besser Mittel und Wege zu haben um sich und Ihre Familie gegen Gewaltübergriffe schützen zu können. Hier zu könnten sich sogenannte freie Waffen die ab dem 18. Lebensjahr frei verkäuflich sind eignen. Die nachfolgende Liste gibt Einblicke in die erlaubten Möglichkeiten in Deutschland.

 

 

Unser Favorit

 

Als absoluten Favoriten können wir den JPX Jet Protector - Tierabwehr mit Pfefferspray empfehlen. Frei ab 18 und

besser als jedes Pfeffersray. Unser Geheimtipp, etwas kostspielig aber dennoch eine sehr lohnenswerte Anschaffung. Durch den Antrieb wird das Pfefferkonzentrat mit bis zu 120m/s verschossen, durch diese hohe Geschwindikeit erhält man ein sehr zielsicheres und windstabiles Gerät. Der JPX konnte uns absolut überzeugen. Durch passende Magazine kann das Gerät nach zwei Schuss binnen Sekunden wieder einsatzbereit gemacht werden um die nächsten zwei Schuss einzusetzen. Neben den Behörden setzen auch immer mehr private Menschen auf dieses Produkt.

 

 

Pfefferspray sowie Tierabwehrspray dürfen in Deutschland von Privatpersonen nur gegen Tiere eingesetzt werden. Niemals gegen Menschen richten. Es handelt sich hier um Tierabwehrsprays. Unter diesem Verwendungszweck unterliegen diese nicht dem deutschen Waffengesetz und dessen Prüfvorschriften / Prüfkriterien. Tierabwehrsprays sind in Deutschland grundsätzlich überall frei und ohne Altersbeschränkung verkäuflich.

 

Werbung
Werbung

 

 

Freie Waffen in Deutschland

Wichtig: Erwerben bedeutet nicht führen!

 

 

- Reizstoffsprühgeräte wie Pfefferspray  oder CS Gas, Tipp XL Pfefferspray

- Piexon Tierabwehrgerät Guardian Angel II 

- Messer* Werbung  §42a WaffG insb. (1) 3. beachten

- Tonfa

- Hochleistungs LED Stab Taschenlampe mit Stroboskoplicht 

- Piexon JPX Jet Protector - Reizstoffsprühgerät

- Teleskopschlagstock

- Schreckschusswaffen (Anmerkung weiter unten)

- Elektroschocker

- Schwerter wie  Samurai Schwert* Werbung oder Katana* Werbung

 

 

- Sportschleuder* Werbung ohne Armstütze

- UNBREAKABLE UMBRELLA Teleskop Abwehrschirm

- Tactical Pen / Kubotan

 

Keine Waffe, sondern Sportgeräte und Werkzeuge sind:

 

- Bogen wie  Recurvebogen* Werbung oder Compoundbogen* Werbung

- Armbrust

- Pistolenarmbrust 

- Tomahawk* Werbung

- RAM Waffen (Real Action Markierer mit Pfefferkugeln)

 

 

                                                                                                                                               

 

Verbotene Waffen und Munition in Deutschland

 

gemäß Anlage 2 Abschnitt 1 Waffengesetz verboten:

 

- Schusswaffen, die über den für Jagd- und Sportzweck allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder zerlegt werden können (sogenannte Wildererwaffen)

 

- Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen (z.B. Schießkugelschreiber, in einem Spazierstock versteckte Messer)

 

- vollautomatische Schusswaffen (Maschinenpistolen und -gewehre)

Vorderschaftrepetierflinten (sogenannte Pumpguns), bei denen der Hinterschaft durch einen Kurzwaffengriff ersetzt ist

 

- Faustmesser, Butterflymesser, Fallmesser

 

- Springmesser, ausgenommen solche, deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und höchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist

Soweit nur ein Merkmal nicht erfüllt ist, greift das Verbot ein.

 

- Stahlruten, Totschläger, Schlagringe

 

- Wurfsterne, sofern sie nicht ausschließlich zu Dekorationszwecken geeignet sind (d.h. keine Verletzungsgefahr)

 

- Präzisionsschleudern sowie Armstützen oder vergleichbare Vorrichtungen dafür

 

- Würgegeräte (sogenannte Nun-Chakus oder Soft-Nun-Chakus)

 

- elektrische und elektronische Nachtsicht-, Nachtziel- und Lasergeräte für Schusswaffen

 

- Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen. Dies gilt jedoch nicht, wenn

die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sind,

die Gegenstände in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und

zum entsprechenden Nachweis dieser Voraussetzungen ein amtliches Prüfzeichen tragen.

 

- Pfeffersprays, die zur Abwehr von Tieren bestimmt sind, unterliegen nicht dem Waffengesetz und sind nicht verboten

 

- Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischer Energie Verletzungen beibringen (z.B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein entsprechendes amtliches Prüfzeichen tragen. Kein Verbot besteht für Elektroimpulsgeräte, die ausschließlich für die Tierhaltung vorgesehen sind

 

- Munition und Geschosse entsprechend der Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.5 zum Waffengesetz

 

Quelle: zoll.de

 

 

Werbung *


 

Pfefferspray, Tierabwehrspray...

 

 

dürfen in Deutschland von Privatpersonen nur gegen Tiere eingesetzt werden. Niemals gegen Menschen richten. Es handelt sich hier um Tierabwehrsprays. Unter diesem Verwendungszweck unterliegen diese nicht dem deutschen Waffengesetz und dessen Prüfvorschriften / Prüfkriterien. Tierabwehrsprays sind in Deutschland grundsätzlich überall frei und ohne Altersbeschränkung verkäuflich.

 

 

SRS Waffen

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe

 

Eine umgangssprachliche Schreckschuss oder Schreckschusswaffe wird in dem eigentlichen Sinn SRS Waffen genannt was für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe steht.

 

Diese gibt es in verschiedenen Kaliber, die gängigsten sind 6mm und 9mm. Als Zusatz steht immer P.A.K. (P.A.K. steht für Pistole Automatik Knall) oder R.K. (R.K. steht für Revolver Knall) dahinter. Empfehlenswert ist immer eine im Kaliber 9mm R.K. was bzgl. der erhöhten Reichweite und Ladung im Vergleich zu 6mm und den nicht auftreten Ladehemmungen bei Revolver resultiert. Bei Pistolen besteht immer die Möglichkeit dass sich ausgeworfene Hülsen verklemmen und es zu Ladehemmungen kommt und so kein weiterer Schuss mehr angegeben werden kann.

 

Bei SRS Munition handelt es sich um Kartuschenmunition da in der Hülse eine Treibladung aber kein Geschoss vorhanden ist. Diese werden mit dem Zusatz Knall oder Gas beschrieben. unteranderem bekommt man für SRS Waffen Knallkartuschen (Platzpatronen) Reiz-Wirkstoffmunition.

 

Knall „Platzpatronen“ kein Wirkstoff

 

OC „Pfefferpatronen“ mit dem Wirkstoff Nonivamid (künstliches Capsicum)

 

CS „CS-Gaspatrone“ mit dem Wirkstoff Chlorbenzalmalodinitril

 

CN „CN-Gaspatrone“ mit dem Wirkstoff Chloracetophenon

 

 

Sowie in Kombination mit einem 15mm Aufsatz und Knallpatronen 15mm Signalmunition. Mit einem 15mm Abschussbecher oder einem 15mm Multiabschussbecher kann man entsprechende Signalmunition, Signaleffekte oder spezielle Feuerwerkskörper damit verschießen.

 

Möchtest man diese Freie Waffe welche man in Deutschland frei ab dem 18. Lebensjahr erwerben kann, vorausgesetzt diese hat ein PTB Zulassung (PTB Zeichen im Kreis) der Physikalisch Technische Bundesanstalt außerhalb seines Grundstücks führen ist ein sogenannter kleiner Waffenschein (KWS) nötig. Dieser berechtigt jedoch nicht zum wilden schießen, es darf nur in Notwehr, Nothilfe und speziellen Situationen z.B. mit einer Schusserlaubnis, Genehmigung der entsprechenden Ordnungsbehörde bzw. Waffenbehörde (diese sind meistens im Landrat zu finden) geschossen werden.

 

Gegen den weit verbreiteten Glauben das an Silvester geschossen werden darf muss auch ein Veto und ein ganz klares nein einlegelegt werden, das schießen wird geduldet ist aber nicht erlaubt. In Verbindung mit dem KWS (kleiner Waffenschein) unterliegt man verschiedenen Auflagen. So unterliegen SRS Waffen dem führungsverbot bei Veranstaltungen, Demos und bei Menschenansammlungen. Wird man dort mit einer SRS Waffe angetroffen zieht das ernste Konsequenzen nach sich. Ein führen ohne KWS kann mit bis zu mehreren Tausend Euro Bußgeld bestraft werden.

 

Werbung
Werbung
 © Copyright by www.paranoid-prepper.com
© Copyright by www.paranoid-prepper.com

Den KWS kannst du auf deiner zuständigen Waffenbehörde beantragen, Voraussetzungen sind Volljährigkeit, Keine Vorstrafen also die persönliche Eignung, Körperlich und Geistige Eignung sprich keine Drogen, Alkohol oder Medikamentenabhängigkeit wie auch Geistige Leiden.

 

Nach dem Antrag wird man überprüft und wenn nichts gegen den Antragsteller vorliegt und entsprechend positiv entschieden wird, wird man schriftlich informiert seinen KWS abzuholen und die Bearbeitungsgebühren zu zahlen. Das ganze Prozedere kostet je nach Bundesland zwischen 50 – 150€ und kann bis zu 12 Wochen und länger dauern.

 

 

 


"Gefällt mir"

 

Wenn euch nicht nur der Artikel gefallen hat sondern unser ganzes Projekt Paranoid Prepper würden wir uns auch über Likes auf unserer Facebook Seite sehr freuen. Ihr würdet uns damit sehr unterstützen.

 



 

Dieser Text, Bilder und Grafiken sind durch das Urheberrecht geschützt, eine Vervielfältigung, Veröffentlichung und weitere Verwendung des Textes, Bilder und Grafiken sind ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Urheber untersagt und strafbar.

 

Trotz gewissenhafter Recherche sollte im Einzelfall die genaue rechtliche Lage des entsprechenden Landes eingeholt werden. Insbesondere die Punkte des Erwerbs, Führen und Transport sollten überprüft werden.  Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Angaben. Dies ist keine rechtsbindende Auskunft.

 

Eine Haftung des Autor(en), Autorin(en) oder Paranoid Prepper und seiner Beauftragten noch der Betreiber dieser Website www.paranoid-prepper.com ist für Personen, Sach und Vermögensschäden ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch der durch Verletzung oder Tod als Folge des Missbrauch oder Anwendung der in unseren Artikel vorgestellten Techniken oder Anwendungsmöglichkeiten entsteht, auch entstehende Schäden gegenüber Dritten Personen.


Sollte Ihnen dieser Artikel gefallen haben würden wir uns sehr über eine kleine Schenkung per PayPay freuen. Den Betrag bestimmen Sie selbst. Vielen Dank.





Kommentar schreiben

Kommentare: 13
  • #1

    Vin (Montag, 12 Oktober 2015 15:52)

    Vorderladerwaffen sind auch legal zu beschaffen. Dürfen aber nur mit Zündhütchen geschossen werden (7,5 Joule) für den Beschuss mit Pulver ist der sog. Pulverschein und ein "Bedürfnis" von nöten. Außerdem sind Paintballmarkierer nicht zu verkennen, mit Pepperballs gefüllt kann man damit eine große Menge Raider in Schach halten.
    In diesem Zusammenhang kann ich auch noch RAM Guns mit Rubberballs empfehlen.

  • #2

    ShadowDeaf (Donnerstag, 28 Januar 2016 02:20)

    Darf ich eigentlich Ninjasterne und eine Masamune besitzen?
    Davon steht ja nichts in diesem überaus durchdachten Artikel.

  • #3

    Vin (Montag, 01 Februar 2016 20:35)

    Shuriken (Wurfsterne) sind in Deutschland illegal. Katanas nicht, da Katanas aber nur für einen Kampfstil zu gebrauchen sind, kann ich persönlich die Dinger nicht empfehlen.
    Anderthalbhänder im europäischen Stil sind hier eher zu favorisieren. Oder kauf dir für 7€ bei Amazon ne Machete, die ist billig und wird ihren Zweck eher erfüllen als dieser japanische Kram.
    Bei YouTube gibt es ein Video von Welt der Wunder, dort erklärt ein Schmied die Unterschiede zwischen einem Langschwert und Katana sowie Vor-und Nachteile.

  • #4

    Piero Zedda (Mittwoch, 02 November 2016 20:47)

    Die gesetzliche Lage wie hier beschrieben ist so nicht ganz korrekt :-) 1.) Böse Menschen halten sich bereits in friedlichen Zeiten nicht an das Gesetz. Was bitte glaubt ihr wie die erst in einer Krise abgehen wenn kaum Strafverfolgung zu befürchten ist? 2.) Grundsatzurteil des BGH: Wer einen körperlich weit überlegenen Angreifer tötet geht straffrei aus. 3.) Trägt man eine scharfe Waffe bei sich ohne die dazu erforderliche Berechtigung das ist das lediglich ein Verstoß gegen das Waffengesetz, wird nicht schlimmer geahndet als ne große Ordnungswidrigkeit. Greift mich jemand an und es geht tatsächlich um das eigene Leben, ich mache von der Waffe Gebrauch und töte den Angreifer dann gibt das höchstens eine Verurteilung wegen Verstoß gegen das Waffengesetz. Fazit: Es reicht nicht Gesetze nur abzuschreiben, das verwirrt den juristischen Laien nur :-) Im Strafprozess ergibt sich die Urteilsfindung immer nach der Subsumtionstechnik. D. h. Herunterbrechen der Einzelnorm (also des Gesetzes) auf den jewiligen Fall bezogen. Dabei wird jedes Für und Wider berücksichtigt. Mein Motto: Lieber von Drei gerichtet als von Sechs getragen. Mit nettem Gruß aus Dortmund Piero Zedda Ansonsten sehr gute Informative Webseite :-)

  • #5

    Anonym (Dienstag, 31 Januar 2017 17:01)

    Hallo, kleiner Tipp eines Grafikers: Weiße Schrift auf schwarzem Grund ermüdet die Augen beim Lesen extrem schnell. Bitte die Schrift immer in einem Grauton wählen, das erhöht die Lesbarkeit und die Leselust enorm.
    LG Jakob

  • #6

    Elmar (Donnerstag, 11 Januar 2018 17:30)

    Sofern ein geschätzter Mitblogger oben ausführt, dass das tragen einer scharfen Waffe "lediglich" gegen das Waffengesetz verstößt, ist dieses zwar richtig - aber auch das sieht Freiheitsstrafen bis 5 Jahre (oder in schweren Fällen 10) vor (§ 52 WaffG).
    Wer mit ´ner Kriegswaffe (AK, Uzi, M16 o.ä.) ´rummacht, der wird mit mindestens einem Jahr abgewatscht (§ 22a KWKG).
    Also Vorsicht!

    bezüglich Messer etc. hier eine Zusammenfassung:
    http://www.rechtsanwalt-mettke.eu/springmesser-faustmesser-fallmesser.42.de.html

  • #7

    dermicha (Samstag, 01 Dezember 2018)

    knarren sind quatsch! Nur ein Haufen Gewicht und kaum Nutzen. Ausserdem sind die schnell leergeballert. Besser eine Machete, Schwert o. ä. MIT SCHEIDE! Ein Beimesser, und ein simpler Stock von etwa Körpergröße. Vorzugsweise mit einer Metallspitze an einem Ende. Kann als Wanderstock verwendet werden, hält aber auch effektiv böse Buben und Köter auf Abstand. Wird nie leer, und kostet kaum was. Vorzugsweise lernt man noch das Ding zum kämpfen einzusetzen.

  • #8

    T_vier (Montag, 11 Februar 2019 23:56)

    #5
    Theoretisch sind deine Ausführungen schon richtig, wird im Artikel 38GG, Notwehr ect. Ausgeführt. Praktisch, kann man davon ausgehen, daß man dennoch die volle Härte des "Gesetzes" ab bekommt, ganz gleich,wie sich die Sachlage verhält, auch Zeugen werden nur berücksichtigt, wenn es Opportun erscheint.
    Die Gerichte, Verfahren stets willkürlich, sind ohnehin weisungsgebunden und zu aller erst, immer bedacht auch ja "politisch korrekt" zu entscheiden.
    Eine faire Gerichtsbarkeit/ Prozess bekommt man nur mit viel Geldeinsatz oder der richtigen Hautfarbe.

    "wer das Recht auf seiner Seite zu haben glaubt, rechnet nicht mit der deutschen Justiz"

  • #9

    Eddy (Donnerstag, 16 Mai 2019 10:47)

    ad #2:
    Der Besitz von verbotenen Waffen und Gegenständen ist verboten! Also selbst zu Hause im Tresor! Dazu brauchst du dann schon eine (Sonder-)Erlaubnis vom BKA.
    Die Begriffe "besitzen", "erwerben", "überlassen" und "führen" sind im Anhang des WaffG beschrieben.
    Wie bekomme ich Waffen von A nach B ohne Waffenschein? -> erlaubnisfreies Führen gemäß §13 (5) (also nicht zugriffsbereit und nicht schußbereit)
    §42a beachten! (u.a. Anscheinswaffen, lange Messer, Einhandmesser, Schwerter o.ä.); ob Camping oder Preppen ein berechtigtes Interesse darstellt, sollte man mal mit der Waffenbehörde klären. Einfach so damit rumlaufen (führen) ist jedenfalls verboten.
    Für den Fall der Fälle sollte man sich mit den Begriffen "Notstand" und "Notwehr" auseinandersetzen.

  • #10

    TW (Samstag, 27 Juli 2019 12:47)

    Für die österreichischen Leser könnte man noch ergänzen, dass dort dort Flinten und Büchsen ab 18 frei zu erwerben sind. Ebenfalls gilt Selbstverteidigung als Rechtfertigungsgrund, um eine Waffenbesitzkarte zu erwerben mit der man auch halbautomatische Pistolen und Gewehre (z.B. Steyr AUG Z A3) besitzen darf.

    Sorry, aber was man in DE kaufen darf, ist doch Spielzeug. Pfefferspray ist vll gegen einen Grapscher am Bahnhof wirkungsvoll, in einer Krise würde ein Angreifer aber sicher irgendeine Art von Visier verwenden.

  • #11

    Michael (Samstag, 07 September 2019 03:27)

    Wie verhält es sich mit einer faltbaren Astsäge?
    Quasi ein riesiges Taschenmesser mit extrem scharfen Zähnen.
    Eine Säge ist kein Messer und sollte deshalb legal sein.
    Wie ist hier die Rechtslage?
    Kann ja nicht verboten sein eine Säge dabei zu haben.
    Passt hervorragend in die Jackentasche.
    Ich bin gespannt auf eine Antwort

  • #12

    Tom (Dienstag, 10 Dezember 2019 21:56)

    Bin durch Zufall hier gelandet und muss mich wundern. So wie ich das verstehe, werden hier Tips zur “Selbstverteidigung“ gegen mögliche Angreifer nach einer Katastrophe, wie auch immer die aussehen mag, gegeben. Verteidigung mit Messern, Reizgas, Schreckschusswaffen usw. Ich garantiere hier allen “Überlebenden“ einer Katastrophe, ihr werdet nichts davon zur Verteidigung benutzen. Wieviel haben eine militärische und / oder Kampfausbildung? Glaubt ihr, die “Angreifer“ kommen mit Pfefferspray? Plünderer erschießen euch aus 800 Metern und machen sich über die sorgam gesammelten Vorräte her. Es gibt genug Leute, denen heute (noch) geltende Gesetze mal sowas von egal sind. Wer sich wirklich auf den “Ernstfall“ vorbereiten will, war wenigstens mal im Judoclub (am Besten Bundeswehr) und ist in einer kampfstarken Gruppe scharf bewaffnent. Allen anderen viel Glück mit dem Schlagstock.

  • #13

    Dirk (Samstag, 17 April 2021 01:33)

    Hallo,
    euer Schutzmaskenlink funktioniert nicht ;-)
    Kann man bei euch Leute finden, mit denen man sich in seiner Statt treffen kann und zusammen etwas machen kann ?
    Denn als Einzelkämpfer wird man wohl nicht wirklich weit kommen.
    Gruß